Regulatorisches

Informationen über Kasparund AG

Die nachfolgenden Angaben dienen der Erfüllung der Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8 f. des Finanzdienstleistungsgesetzes ("FIDLEG").

Die nachfolgenden Informationen erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen diese ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.

1. Bewilligungsstatus

Die Kasparund AG (die "Gesellschaft") ist eine Finanzdienstleisterin mit Sitz an der Lerchenfeldstrasse 3, 9014 St. Gallen, Schweiz.

Die Gesellschaft ist im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung für individuelle Kunden tätig. Sodann verwaltet sie Säule 3a-Vermögen von Vorsorgeeinrichtungen unterhalb der Schwellenwerte von Art. 24 Abs. 2 lit. b des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG).

Somit übt die Gesellschaft eine nach Art. 17 Abs. 1 FINIG bewilligungspflichtige Tätigkeit als Vermögensverwalterin aus. Sie wird zu diesem Zweck von der FINcontrol Suisse AG, General-Guisan-Strasse 6, 6300 Zug, Tel. +41 41 767 36 00, info@fincontrol.ch, beaufsichtigt. Bewilligungsbehörde ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Tel. +41 31 327 91 00, info@finma.ch.

2. Ombudsstelle

Kunden werden gebeten, Beanstandungen etwa betr. Qualität oder Inhalt der erbrachten Dienstleistungen der Gesellschaft gegenüber mitzuteilen, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Gelingt dies nicht, haben die Kunden gesetzlich die Möglichkeit, folgende vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannte Ombudsstelle zur Einleitung eines kostenlosen Vermittlungsverfahrens anzurufen: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, CH-8001 Zürich, Tel: +41 44 552 08 00 (www.finos.ch).

3. Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Die Gesellschaft erbringt die diskretionäre Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziffer 3 FIDLEG. Sie lässt sich von ihren Kunden dazu bevollmächtigen, den Depotbanken Instruktionen betr. die Kundenvermögen zu erteilen. Die Vermögensverwaltung erfolgt gestützt auf einen schriftlichen Vertrag (der "Vertrag"), der sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweise, Rechten und Pflichten der Kunden sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthält. Zusätzlich bietet die Gesellschaft die Herausgabe von Co-Branding Zahlungskarten an, welche zusammen mit einer Partnerbank an den Kunden vermittelt werden.

4. Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen

Die mit den erbrachten Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden vorgängig des Abschlusses des Vertrags erläutert und schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden. Die Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten" der Schweizerischen Bankiervereinigung kann auf www.swissbanking.ch heruntergeladen werden.

5. Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Abschluss des Vertrags detailliert offengelegt.

6. Drittvergütungen

Die Gesellschaft erhält im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Vergütungen von Dritten. Sollten der Gesellschaft solche Vergütungen ausnahmsweise zufliessen, wird sie diese an die berechtigten Kunden weiterleiten bzw., falls dies nicht möglich ist, offenlegen.

7. Wirtschaftliche Bindungen zu Dritten

Die Gesellschaft ist derzeit nicht an Dritte gebunden. Sie verfügt weder über eine Muttergesellschaft noch über Tochtergesellschaften. Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen zu Dritten, die zu einem Interessenkonflikt zum Nachteil der Kunden führen könnten

8. Berücksichtigtes Marktangebot

Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen einzig Finanzinstrumente von Dritten.

9. Umgang mit Interessenskonflikten

Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenskonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenskonflikt nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.

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